Grundlage für die Vergütung ambulanter Pflegeleistungen sind für alle Pflegedienste einheitlich vergebene Punktzahlen (Punkte) für Leistungskomplexe. Diese werden mit individuell vereinbarten Punktwerten des Pflegedienstes multipliziert und ergeben den Preis bzw. die Pflegekosten (pro Einsatz in Euro).
Der aktuelle Punktwert der Sozialstation Aycapima GmbH beträgt 0,07737 (Stand: Januar 2024)
Pflegegrade
Leistungskomplexe
Vergütung (Pflegekosten, Preise)
Grundlage für die Vergütung ambulanter Pflegeleistungen sind die für alle Pflegedienste einheitlichen Punktzahlen für Leistungskomplexe. Diese werden mit individuell vereinbarten Punktwerten des Pflegedienstes multipliziert und ergeben den Preis bzw. die Pflegekosten.
Als Pflegedienst mit Versorgungsvertrag im Land Berlin gelten Pflegedienste, die zur Versorgung Pflegebedürftiger mit ambulanten Sachleistungen der Pflegeversicherung zugelassen sind, und die eine Vergütungsvereinbarung gem. § 89 SGB XI abgeschlossen haben, d. h. die zur Abrechnung mit den Pflegekassen berechtigt sind.
Investitionskosten
Bei den Investitionskosten handelt es sich um einen prozentualen Zuschlag auf die allgemeinen Pflegeleistungen von 2,5 Prozent (Stand: Januar 2019). Hierbei handelt es sich um Entgelte, die beispielsweise zur Deckung von Miet- und Leasingkosten des Pflegedienstes (z. B. Büromieten, Fahrzeuge), Abschreibungen auf Inventargegenstände sowie Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung (z. B. Reparatur eines Autos) dienen. Die Investitionskosten werden von den Pflegekassen nicht übernommen und müssen privat gezahlt werden. Wenn Sie über kein ausreichendes Einkommen verfügen, können Sie eine Kostenübernahme bei Ihrem zuständigen Bezirksamt beantragen.