In unserem pflegerischen Handeln und Wirken orientieren wir uns an den Grundsätzen der Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen (Pflege-Charta). Die Sozialstation Aycapima GmbH ist darüber hinaus bestrebt ihre Service- und Prozessqualitäten stets weiter zu verbessern. Im Folgenden können Sie sich über die Inhalte der Pflege-Charta, deren Ziele und Handlungsbereiche informieren.
Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen
Pflege-Charta
Die Pflege-Charta ist ein Rechtekatalog für pflegebedürftige Menschen. Sie basiert auf geltendem Recht, wie dem Grundgesetz und den Sozialgesetzbüchern, und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium für Gesundheit herausgegeben.
Ziele
Rechte Pflegebedürftiger stärken
Maßstab für würdevolle Pflege setzen
Wissen über Rechte vermitteln
Verbesserungen bei der Pflege anregen
Präambel (Auszug)
Jeder Mensch hat Anspruch auf würdevolle Pflege. Alle, die Verantwortung in der Pflege, Behandlung und Betreuung übernehmen, sollen ihr Handeln danach ausrichten.
Dazu gehört:
- Bedingungen für eine würdevolle Pflege mitgestalten
- gute Lösungen für individuelle Situationen erarbeiten
- Haltung und Handeln selbstkritisch reflektieren
Artikel 1
Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe sowie auf Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben führen zu können.
Dazu gehört:
- Willen beachten
- bei Entscheidungen unterstützen
- Ziele und Wünsche abstimmen
- Selbstständigkeit fördern
Artikel 2
Körperliche und seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, vor Gefahren für Leib und Seele geschützt zu werden.
Dazu gehört:
- auf Anzeichen für Vernachlässigung und Gewalt achten
- eingreifen, wenn Hinweise für Gefahren vorliegen
- freiheitsentziehende Maßnahmen vermeiden
Artikel 3
Privatheit
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wahrung und Schutz seiner Privat- und Intimsphäre.
Dazu gehört:
- Privatsphäre und Schamgrenzen beachten
- einfühlsam und diskret handeln
- Briefgeheimnis wahren
- persönliche Daten schützen
Artikel 4
Pflege, Betreuung und Behandlung
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung.
Dazu gehört:
- fachgerecht, nach aktuellem Wissenstand pflegen
- nur das übernehmen, wofür eine Qualifikation besteht
- Pflege an Bedürfnissen ausrichten
- Kritik und Beschwerden offen annehmen
Der eigene Hilfebedarf, Rechte anderer und Rahmenbedingungen können die Rechte einschränken. Dennoch muss alles getan werden, um diese so gut wie möglich zu gewährleisten.
Artikel 5
Information, Beratung und Aufklärung
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf umfassende Informationen über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe und Pflege sowie der Behandlung.
Dazu gehört:
- umfassend über Ansprüche und Angebote zur Pflege beraten
- verständlich und detailliert über Kosten, Leistungen und Qualität des Angebots informieren
Artikel 6
Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wertschätzung, Austausch mit anderen Menschen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Dazu gehört:
- wertschätzend und respektvoll handeln
- bei der individuellen Gestaltung des Alltags und der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unterstützen
- auf Bedürfnisse bei der Verständigung eingehen
Artikel 7
Religion, Kultur und Weltanschauung
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, seiner Kultur und Weltanschauung entsprechend zu leben und seine Religion auszuüben.
Dazu gehört:
- kulturelle, weltanschauliche und religiöse Gewohnheiten und Umgangsformen so weit wie möglich berücksichtigen
- bei religiösen Handlungen unterstützen
Artikel 8
Palliative Begleitung, Sterben und Tod
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, in Würde zu sterben.
Dazu gehört:
- individuelle Wünsche und Vorstellungen beachten
- Symptome und Schmerzen wirkungsvoll behandeln
- Angehörige bei der Sterbebegleitung unterstützen
- Verstorbene mit Respekt behandeln