In unserem pflegerischen Handeln und Wirken orientieren wir uns an den Grundsätzen der Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen (Pflege-Charta). Die Sozialstation Aycapima GmbH ist darüber hinaus bestrebt ihre Service- und Prozessqualitäten stets weiter zu verbessern. Im Folgenden können Sie sich über die Inhalte der Pflege-Charta, deren Ziele und Handlungsbereiche informieren.

Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen

Pflege-Charta

Die Pflege-Charta ist ein Rechtekatalog für pflegebedürftige Menschen. Sie basiert auf geltendem Recht, wie dem Grundgesetz und den Sozialgesetzbüchern, und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium für Gesundheit herausgegeben.

Ziele

Rechte Pflegebedürftiger stärken

Maßstab für würdevolle Pflege setzen

Wissen über Rechte vermitteln

Verbesserungen bei der Pflege anregen

Präambel (Auszug)

Jeder Mensch hat Anspruch auf würdevolle Pflege. Alle, die Verantwortung in der Pflege, Behandlung und Betreuung übernehmen, sollen ihr Handeln danach ausrichten.

Dazu gehört:

Artikel 1

Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe sowie auf Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben führen zu können.

Dazu gehört:

Artikel 2

Körperliche und seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, vor Gefahren für Leib und Seele geschützt zu werden.

Dazu gehört:

Artikel 3

Privatheit

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wahrung und Schutz seiner Privat- und Intimsphäre.

Dazu gehört:

Artikel 4

Pflege, Betreuung und Behandlung

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung.

Dazu gehört:

Der eigene Hilfebedarf, Rechte anderer und Rahmenbedingungen können die Rechte einschränken. Dennoch muss alles getan werden, um diese so gut wie möglich zu gewährleisten.

Artikel 5

Information, Beratung und Aufklärung

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf umfassende Informationen über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe und Pflege sowie der Behandlung.

Dazu gehört:

Artikel 6

Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wertschätzung, Austausch mit anderen Menschen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Dazu gehört:

Artikel 7

Religion, Kultur und Weltanschauung

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, seiner Kultur und Weltanschauung entsprechend zu leben und seine Religion auszuüben.

Dazu gehört:

Artikel 8

Palliative Begleitung, Sterben und Tod

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, in Würde zu sterben.

Dazu gehört: