Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege, der sogenannten Verhinderungspflege, für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr.

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Bei Verhinderung Ihrer Pflegeperson übernehmen wir gerne vorübergehend Ihre Pflege.

Wir informieren Sie gerne in einem persönlichen Gespräch über Ihren Anspruch.

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