Haushaltshilfe: Die Pflege mit haushaltsnahen Dienstleistungen ergänzen. Kochen, bügeln, Einkäufe, Fahrdienste: Zu Hause können Sie sich bei vielen Alltagsaufgaben unterstützen lassen.
Dafür zahlt die Pflegekasse in vielen Fällen sogar Geld. Bereits Menschen mit Pflegegrad 1 können finanzielle Unterstützung erhalten. Wesentliche Voraussetzung für die Erstattung durch die Pflegekasse ist, dass Sie einen zertifizierten Anbieter wählen.
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Profitieren Sie zusätzlich zu Pflegegeld- oder sachleistungen von haushaltsnahen Dienstleistungen. Wir informieren Sie gerne in einem persönlichen Gespräch über Ihren Anspruch und die Leistungen, die Ihnen zustehen.
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