Der Pflegegrad ist ein wichtiger Indikator für den Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung und bietet damit eine Grundlage für finanzielle Leistungen seitens der Pflegeversicherungen.

Er bewertet die Art und Schwere der vorliegenden Beeinträchtigung in sechs verschiedene Stufen, von 0 bis 5 und beruht auf der Einschätzung des Grades der Selbstversorgung sowie von Körperpflege, Ernährung und Mobilität.

Somit kann der individuelle Bedarf an Unterstützung und Betreuung für Menschen mit Pflegebedarf beurteilt werden. Abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit können diese Leistungen eine Kombination aus pflegerischen, medizinischen und allgemeinen Unterstützungsleistungen beinhalten.

Je höher der Grad, desto umfangreicher sind die Leistungsansprüche des Versicherten. Diese reichen von ambulanter Betreuung über stationären Aufenthalt in einem Pflegeheim bis hin zur Verhinderungspflege durch Angehörige oder externer Pflegedienstleister im Haushalt des Versicherten.

Finanzielle Zuwendungen zum Beispiel können in Form von Sach- oder Geldleistungen erfolgen. Um einer Kostenerhöhung im Alter vorzubeugen, sollte daher frühzeitig mit dem Antrag auf Einstufung begonnen werden.

Wie hoch ist das Pflegegeld

Je nach Pflegegrad, gibt es einen Anspruch auf folgende Beträge.

Werden Leistungen eines häuslichen (ambulanten) Pflegedienstes erstattet?

Je nach Pflegegrad, gibt es einen Anspruch auf folgende Beträge.

Werden Leistungen der teilstationären Pflege, also Tages- oder Nachtpflege erstattet?

In folgender Tabelle sind die Erstattungen für teilstationäre Pflege anhand der Pflegegrade aufgeführt.