FAQ
Wie beantrage ich Pflegeleistungen?
Pflegeleistungen beantragen Sie bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse – telefonisch, online oder schriftlich. Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, der den Pflegegrad feststellt.
Wer hat Anspruch auf Leistungen der Plfegeversicherung?
Anspruchsberechtigt sind Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die regelmäßig Unterstützung im Alltag benötigen. Außerdem gelten Wartezeiten/Versicherungszeiten – zu Details berät Ihre Pflegekasse.
Wie wird der Pflegegrad festgelegt
Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) besucht Sie zuhause und bewertet die Selbstständigkeit in verschiedenen Bereichen (z. B. Mobilität, Selbstversorgung, Kommunikation). Aus der Bewertung ergibt sich ein Pflegegrad (1–5).
Kann ich die Entscheidung zum Pflegegrad anfechten?
Ja. Gegen den Bescheid der Pflegekasse kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Es hilft, ärztliche Unterlagen oder Pflegedokumentationen beizufügen. Bei Bedarf beraten wir Sie gern beim Formulieren.
Welche Leistungen kann ich erhalten?
- Pflegegeld (bei Pflege durch Angehörige)
- Pflegesachleistungen (ambulante Dienste)
- Kombinationsleistung (Anteil Pflegegeld + Sachleistung)
- Entlastungsbetrag (131 € monatlich)
- Verhinderungs- & Kurzzeitpflege
- Pflegehilfsmittel & Zuschüsse
Wie viel Pflegegeld steht mir zu Pflegegrad 1-5
Ab 1. Januar 2025 gelten die monatlichen Pflegegeldbeträge:
- Pflegegrad 1: kein Anspruch
- Pflegegrad 2: 347 €
- Pflegegrad 3: 599 €
- Pflegegrad 4: 800 €
- Pflegegrad 5: 990 €
Wie hoch sind die Pflegesachleistungen? (ambulanter Pflegedienst)?
Pflegesachleistungsansprüche (monatlich, Stand 2025)
- Pflegegrad 1: kein direkter Sachleistungsanspruch (Entlastungsbetrag nutzbar)
- Pflegegrad 2: 796 €
- Pflegegrad 3: 1.497 €
- Pflegegrad 4: 1.859 €
- Pflegegrad 5: 2.299 €
Die Pflegesachleistungen werden direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse abgerechnet.
Was ist der Entlastungsbeitrag udn wie hoch ist er?
Der Entlastungsbetrag beträgt seit 1. Januar 2025 131 € pro Monat und kann für Angebote zur Alltagsunterstützung (Haushalt, Betreuung, Begleitung) genutzt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?
Verhinderungspflege: Ersatzpflege, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend nicht verfügbar ist (z. B. Urlaub, Krankheit).
Kurzzeitpflege: Vorübergehende stationäre Pflege in einer Einrichtung (z. B. nach Krankenhausaufenthalt).
Seit dem 1. Juli 2025 gibt es ein gemeinsames Jahresbudget für beide Leistungen (flexibel nutzbar).
Wie viel Geld steht für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung?
Bis 30. Juni 2025:
- Verhinderungspflege: bis ca. 1.685 €/Jahr
- Übertrag aus Kurzzeitpflege möglich: bis zu 843 € zusätzlich → gesamt bis ca. 2.528 €
Ab 1. Juli 2025: gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3.539 € für beide Leistungen; flexibler nutzbar; keine Vorpflegezeit mehr erforderlich.
Wie lange dauert es, bis Leistungen bewilligt werden?
Die Pflegekasse sollte zeitnah entscheiden; üblicherweise erhalten Sie nach Antrag und Begutachtung den Bescheid innerhalb weniger Wochen. Leistungen können in der Regel rückwirkend ab Antragstag gewährt werden.
Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren?
Ja – eine anteilige Kombination ist möglich. Die genaue Aufteilung richtet sich nach dem tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungsumfang.
Kontakt und Persönliche Betreuung
Gern helfen wir Ihnen persönlich weiter: Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch – wir prüfen gemeinsam Ihren Bedarf und erklären die nächsten Schritte (Antrag, Begutachtung, Abrechnung).