Pflegecharta

In unserem pflegerischen Handeln und Wirken orientieren wir uns an den Grundsätzen der Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen (Pflege-Charta). Die Sozialstation Aycapima GmbH ist darüber hinaus bestrebt ihre Service- und Prozessqualitäten stets weiter zu verbessern. Im Folgenden können Sie sich über die Inhalte der Pflege-Charta, deren Ziele und Handlungsbereiche informieren.

Charta der Rechte hilfe und pflegebedürftiger Menschen.

Die Pflege-Charta ist ein Rechtekatalog für pflegebedürftige Menschen. Sie basiert auf geltendem Recht, wie dem Grundgesetz und den Sozialgesetzbüchern, und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium für Gesundheit herausgegeben.

 

Ziele

Rechte Pflegebedürftiger stärken

 

Maßstab für würdevolle Pflege setzen

 

Wissen über Rechte vermitteln

 

Verbesserungen bei der Pflege anregen

Präambel (Auszug) 

Jeder Mensch hat Anspruch auf würdevolle Pflege. Alle, die Verantwortung in der Pflege, Behandlung und Betreuung übernehmen, sollen ihr Handeln danach ausrichten.

Dazu gehört: 

  • Bedingungen für eine würdevolle Pflege mitgestalten
  • gute Lösungen für individuelle Situationen erarbeiten
  • Haltung und Handeln selbstkritisch reflektieren

 

Pflegecharta

Artikel 1 

Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe. 

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe sowie auf Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben führen zu können.

Dazu gehört:

  • Willen beachten
  • bei Entscheidungen unterstützen
  • Ziele und Wünsche abstimmen
  • Selbstständigkeit fördern

 

Pflegecharta

Artikel 2

Körperliche und seelische Unversehrtheit, Frei heit und Sicherheit

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, vor Gefahren für Leib und Seele geschützt zu werden.

Dazu gehört:

Dazu gehört:

  • auf Anzeichen für Vernachlässigung und Gewalt achten
  • eingreifen, wenn Hinweise für Gefahren vorliegen 
  • freiheitsentziehende Maßnahmen vermeiden
Pflegecharta

Artikel 3

Privatsphäre

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wahrung und Schutz seiner Privat- und Intimsphäre.

Dazu gehört:

  • Privatsphäre und Schamgrenzen beachten
  • einfühlsam und diskret handeln
  • Briefgeheimnis wahren
  • persönliche Daten schützen

Artikel 4

Pflege, Betreuung und Behandlung

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung.

Dazu gehört:

  • fachgerecht, nach aktuellem Wissenstand pflegen
  • nur das übernehmen, wofür eine Qualifikation besteht
  • Pflege an Bedürfnissen ausrichten
  • Kritik und Beschwerden offen annehme

 

Der eigene Hilfebedarf, Rechte anderer und Rahmenbedingungen können die Rechte einschränken. Dennoch muss alles getan werden, um diese so gut wie möglich zu gewährleisten.

Artikel 5

Information, Beratung und Aufklärung

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf umfassende Informationen über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe und Pflege sowie der Behandlung.

Dazu gehört:

  • umfassend über Ansprüche und Angebote zur Pflege berate
  • verständlich und detailliert über Kosten, Leistungen und Qualität des Angebots informieren
Pflegecharta Artikel 6

Artikel 6

Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wertschätzung, Austausch mit anderen Menschen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Dazu gehört:

  • wertschätzend und respektvoll handeln
  • bei der individuellen Gestaltung des Alltags und der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unterstützen
  • auf Bedürfnisse bei der Verständigung eingehen

Artikel 7

Religion, Kultur und Weltanschauung

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, seiner Kultur und Weltanschauung entsprechend zu leben und seine Religion auszuüben.

Dazu gehört:

  • kulturelle, weltanschauliche und religiöse Gewohnheiten und Umgangsformen so weit wie möglich berücksichtigen
  • bei religiösen Handlungen unterstützen
Pflegecharta Artikel 8

Artikel 8

Palliative Begleitung, Sterben und Tod

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, in Würde zu sterben.

Dazu gehört:

  • individuelle Wünsche und Vorstellungen beachten
  • Symptome und Schmerzen wirkungsvoll behandeln
  • Angehörige bei der Sterbebegleitung unterstützen
  • Verstorbene mit Respekt behandeln