1. Ambulante Pflege – professionelle Unterstützung zu Hause

Mit der ambulanten Pflege können pflegebedürftige Menschen weiterhin in ihrem vertrauten Zuhause leben und erhalten gleichzeitig professionelle Betreuung und pflegerische Unterstützung. Unsere geschulten Pflegekräfte übernehmen sämtliche Tätigkeiten, die Sie selbst nicht mehr leisten können – von der Grundpflege wie Körperhygiene, Mobilität und Ernährung bis zur medizinischen Pflege wie Wundversorgung oder Medikamentengabe.

Die ambulante Pflege richtet sich an Menschen jeden Alters, die Unterstützung im Alltag benötigen. Sie bietet nicht nur körperliche Versorgung, sondern auch emotionale Unterstützung, soziale Kontakte und Sicherheit, um die Lebensqualität zu erhalten.


2. Tagespflege – Struktur, Aktivität und Gemeinschaft

Die Tagespflege ist ideal für Menschen, die tagsüber Betreuung, Gesellschaft und Aktivierung benötigen, aber weiterhin zu Hause leben möchten.

In einer Tagespflegeeinrichtung erwarten die Gäste:

  • Professionelle Pflege bei Körperpflege, Mobilität und Medikamenteneinnahme

  • Gemeinsame Mahlzeiten in geselliger Runde

  • Aktivierungsangebote wie Gedächtnistraining, leichte Bewegungsübungen oder kreative Beschäftigungen

  • Therapeutische Unterstützung nach Bedarf

  • Fahrdienst für sicheren Transport von und zur Einrichtung

Die Tagespflege stärkt Selbstständigkeit, soziale Kontakte und Lebensfreude – und entlastet gleichzeitig Angehörige, die auf diese Weise neue Kraft schöpfen können.


3. Betreuungs- und Entlastungsleistungen – Hilfe für Alltag und Angehörige

Betreuungs- und Entlastungsleistungen unterstützen pflegebedürftige Menschen im Alltag und entlasten pflegende Angehörige. Jeder Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 kann monatlich 131 Euro über die Pflegeversicherung abrechnen.

Zu den Leistungen zählen:

  • Alltagsbegleitung: Gespräche, Spaziergänge, Begleitung zu Terminen

  • Hauswirtschaftliche Unterstützung: Einkaufen, Kochen, Aufräumen, Wäschepflege

  • Entlastung der Angehörigen: Stundenweise Betreuung, damit Angehörige Zeit für sich haben

  • Aktivierende Angebote: Gedächtnistraining, Bewegung, kreative Beschäftigungen

Diese Leistungen werden von anerkannten Pflegediensten nach § 45a SGB XI erbracht, individuell geplant und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.


4. Haushaltshilfe – praktische Unterstützung im Alltag

Eine Haushaltshilfe übernimmt Tätigkeiten im Haushalt, die aus Altersgründen, Krankheit oder Einschränkungen schwerfallen. Sie hilft, ein sauberes, geordnetes und sicheres Zuhause zu erhalten und entlastet Angehörige spürbar.

Aufgaben der Haushaltshilfe umfassen:

  • Reinigung von Wohnung, Bad und Küche

  • Wäschepflege und Bügelarbeiten

  • Einkäufe und Essenszubereitung

  • Kleine organisatorische Aufgaben

Die Finanzierung kann über die Pflegeversicherung, eine Krankenkassenverordnung oder privat erfolgen. Wir beraten Sie individuell zu den Möglichkeiten und übernehmen auf Wunsch die direkte Abrechnung.


5. Seniorenhilfe – Begleitung, Aktivität und Sicherheit

Die Seniorenhilfe unterstützt ältere Menschen in ihrem Alltag, fördert soziale Kontakte und entlastet Angehörige. Anders als die klassische Pflege liegt der Fokus auf Alltagsbegleitung, Aktivierung und Unterstützung, nicht auf medizinischer Versorgung.

Leistungen der Seniorenhilfe umfassen:

  • Gesellschaft und Begleitung: Gespräche, Spaziergänge, Begleitung zu Terminen

  • Haushaltsunterstützung: Einkäufe, Kochen, Aufräumen

  • Aktivierung: Gedächtnistraining, leichte Bewegung, kreative Beschäftigungen

  • Entlastung der Angehörigen: Stundenweise Betreuung zu Hause

Die Seniorenhilfe ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben zu Hause, Sicherheit und mehr Lebensqualität – ohne den Druck, alles alleine bewältigen zu müssen.


6. Verhinderungspflege – Entlastung für pflegende Angehörige

Die Verhinderungspflege ermöglicht es pflegenden Angehörigen, ihre Pflegeaufgaben vorübergehend abzugeben – bei Krankheit, Urlaub oder anderen Gründen. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass der pflegebedürftige Mensch weiterhin gut versorgt wird.

Wichtige Informationen nach Reform 2025:

  • Anspruch ab Pflegegrad 2, ohne vorherige Mindestpflegezeit

  • Nutzung bis zu 8 Wochen pro Jahr, ganztägig oder stundenweise

  • Gemeinsames Jahresbudget mit Kurzzeitpflege: bis zu 3.539 Euro pro Jahr, flexibel einsetzbar

  • Weiterzahlung des Pflegegeldes während der Verhinderungspflege

  • Übernahme der Pflege durch Angehörige oder professionelle Pflegedienste

Die Verhinderungspflege sorgt für Flexibilität, Entlastung und Sicherheit, sodass Sie sich erholen oder wichtige Termine wahrnehmen können, während Ihre Angehörigen optimal betreut werden.


7. Pflegeberatung – Orientierung und Unterstützung

Die Pflegeberatung bietet Orientierung, individuelle Lösungen und Sicherheit für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Sie hilft bei der Organisation der Pflege, klärt Leistungsansprüche und begleitet Sie bei Anträgen, Formalitäten und Planung.

Leistungen der Pflegeberatung:

  • Analyse der individuellen Pflegesituation

  • Information über Leistungen der Pflegekasse

  • Planung und Organisation der Pflege zu Hause

  • Unterstützung bei Anträgen und Kommunikation mit Behörden

Die Pflegeberatung sorgt für Transparenz, Entlastung und Sicherheit, sodass Pflegebedürftige und Angehörige bestmöglich unterstützt werden.


8. Vermittlung von Dienstleistungen – gezielte Unterstützung im Alltag

Unsere Dienstleistungsvermittlung verbindet Sie mit passenden, geprüften Anbietern, die Ihren Alltag erleichtern. So erhalten Sie professionelle Unterstützung genau dann, wenn Sie sie brauchen, ohne lange Recherche oder Unsicherheit.

Mögliche Dienstleistungen:

  • Pflege- und Betreuungsdienste

  • Haushaltshilfe und Hauswirtschaft

  • Therapeutische oder unterstützende Dienste

  • Freizeit- und Aktivitätsangebote

Vorteile der Dienstleistungsvermittlung:

  • Zeitersparnis durch gezielte Vermittlung

  • Qualitätssicherung durch geprüfte Anbieter

  • Flexibilität nach individuellem Bedarf

  • Sicherheit und Unterstützung bei organisatorischen Fragen