Betreuung und Entlastungsleistungen

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Pflege bedeutet weit mehr als nur körperliche Unterstützung – sie umfasst auch Zeit, Aufmerksamkeit und das gute Gefühl, nicht allein zu sein. Genau hier setzen die Betreuungs- und Entlastungsleistungen an. Sie sind ein fester Bestandteil der Pflegeversicherung und bieten pflegebedürftigen Menschen sowie ihren Angehörigen wertvolle Unterstützung im Alltag.

Was sind Betreuungs- und Entlastungsleistungen?

Betreuungs- und Entlastungsleistungen sollen den Alltag pflegebedürftiger Menschen erleichtern und pflegende Angehörige entlasten. Sie stehen allen Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) zur Verfügung, die zu Hause leben.

Pflegebedürftige erhalten hierfür monatlich 131 Euro von der Pflegeversicherung. Dieser sogenannte Entlastungsbetrag steht zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen zur Verfügung. Er ist zweckgebunden und darf ausschließlich für anerkannte Unterstützungs- und Betreuungsangebote verwendet werden.

Ziele der Betreuungs- und Entlastungsleistungen

  • Selbstständigkeit fördern: Unterstützung im Alltag, um die eigene Lebensführung so lange wie möglich selbstbestimmt zu gestalten.

  • Tagesstruktur schaffen: Förderung sozialer Kontakte, Aktivierung und Begleitung bei sinnvollen Beschäftigungen.

  • Angehörige entlasten: Freiräume schaffen, um neue Kraft zu schöpfen, eigene Termine wahrzunehmen oder Beruf und Pflege besser zu vereinbaren.

Welche Leistungen können abgerechnet werden?

Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen können individuell eingesetzt werden – zum Beispiel für:

  • Alltagsbegleitung und Betreuung:
    Gesellschaft leisten, Gespräche führen, Vorlesen, Spaziergänge, gemeinsame Aktivitäten oder Begleitung zu Arzt- und Behördenterminen.

  • Unterstützung im Haushalt:
    Hilfe beim Einkaufen, Kochen, Aufräumen, Wäschewaschen oder bei leichten Reinigungsarbeiten.

  • Entlastung der Angehörigen:
    Stundenweise Betreuung zu Hause, damit pflegende Angehörige Zeit für sich haben oder berufliche Verpflichtungen wahrnehmen können.

  • Niedrigschwellige Betreuungsangebote:
    Gruppenangebote oder Einzelbetreuung, die auf Aktivierung und soziale Teilhabe ausgerichtet sind.

Diese Leistungen dürfen nur von nach § 45a SGB XI anerkannten Anbietern erbracht werden – dazu gehören ambulante Pflegedienste oder speziell zugelassene Betreuungsdienste.

Finanzierung und Abrechnung

Der monatliche Betrag von 131 Euro wird von der Pflegeversicherung übernommen. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden.

Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad ab 2 können zusätzlich Teile ihrer Pflegesachleistungen für Betreuungs- und Entlastungsangebote verwenden, wenn der Pflegedienst diese erbringt.

Auf Wunsch übernimmt der Pflegedienst die direkte Abrechnung mit der Pflegekasse, damit für Sie kein zusätzlicher Aufwand entsteht.

Warum Betreuungs- und Entlastungsleistungen so wichtig sind

Pflege zu Hause kann emotional und körperlich fordernd sein – für Pflegebedürftige und Angehörige gleichermaßen. Regelmäßige Unterstützung durch geschulte Betreuungskräfte schafft Entlastung, Sicherheit und spürbar mehr Lebensqualität.

Sie bietet pflegebedürftigen Menschen Gesellschaft, Abwechslung und Struktur – und Angehörigen die Möglichkeit, neue Kraft zu schöpfen, ohne Sorgen zu haben.

Denn gute Pflege bedeutet nicht nur Versorgung, sondern auch Menschlichkeit, Nähe und das Gefühl, gesehen zu werden.

Informieren Sie sich hier über die Sozialstation Aycapima

Wir informieren Sie gerne in einem persönlichen Gespräch über unseren ambulanten Pflegedienst, um zusammen mit Ihnen eine bedarfsgerechte Pflege zu Hause sicherzustellen.

Fordern Sie jetzt Ihre ganz persönliche telefonische Beratung an!